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   VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21   

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VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21 (https://dejure.org/2021,16506)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.04.2021 - 3 L 37.21 (https://dejure.org/2021,16506)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. April 2021 - 3 L 37.21 (https://dejure.org/2021,16506)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Berlin, 08.05.2017 - 3 L 430.17

    Einstweilige Anordnung auf Änderung der Benotung der schulischen Leistungen in

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Denn selbst wenn letzteres zu verneinen sein sollte, würde die in diesem Fall in der Hauptsache zu verfolgende allgemeine Leistungsklage auf Änderung der Bewertung nichts an der statthaften Rechtsschutzform im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ändern (§ 123 Abs. 5 VwGO, vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 8. Mai 2017 - VG 3 L 430.17 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 2008 - OVG 19 B 609/08 -, beide juris).

    - VG 3 L 430.17 -, a.a.O.).

    Denn die erstrebte Neubewertung der Kompetenzen und des Arbeits- und Sozialverhaltens des Antragstellers zu 1) ist ein alle Elemente des Bewertungsgegenstandes und der Bewertungsmaßstäbe letztverantwortlich einbeziehender, damit auf Endgültigkeit abzielender Vorgang (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 8. Mai 2017 - VG 3 L 430.17 -, a.a.O. Rn. 14).

    Deren Evaluation ist das Ergebnis einer höchstpersönlichen fachlich-pädagogischen Wertentscheidung der jeweiligen Lehrkräfte über die in dem Schulhalbjahr von dem Schüler gezeigten Kompetenzen und deshalb gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die beurteilende Lehrkraft Verfahrensvorschriften verletzt hat, von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat oder die Bewertung willkürlich ist (vgl. etwa VG Berlin, Beschluss vom 8. Mai 2017 - VG 3 L 430.17 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 S 44.18

    Anforderungen an ein standardisiertes Aufnahmegespräch

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Dass darüber hinaus die Maßstäbe zur Kompetenzermittlung zum Zwecke der Erstellung der Förderprognose im Detail festzulegen wären, ergibt sich auch nicht aus allgemeinen, für den Bereich des Prüfungsrechts entwickelten Grundsätzen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris Rn. 7 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, beide juris).

    Es geht nicht darum, das Vorliegen konkreter Kompetenzen zu überprüfen, ohne die eine Aufnahme auch bei freien Kapazitäten nicht erfolgen kann oder diesbezüglich eine Bestenauslese vorzunehmen (vgl. zu Sprachtests zur Überprüfung muttersprachlicher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Einschulung in die SESB OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 46/20 -, juris Rn. 5 und zu standardisierten Aufnahmegesprächen den Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - 3 S 46.20

    SESB; Grundschule; muttersprachliche Sprachkenntnisse; Sprachtest;

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Es geht nicht darum, das Vorliegen konkreter Kompetenzen zu überprüfen, ohne die eine Aufnahme auch bei freien Kapazitäten nicht erfolgen kann oder diesbezüglich eine Bestenauslese vorzunehmen (vgl. zu Sprachtests zur Überprüfung muttersprachlicher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Einschulung in die SESB OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 46/20 -, juris Rn. 5 und zu standardisierten Aufnahmegesprächen den Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris Rn. 6).

    Die Kompetenzen werden nicht "überprüft" oder "getestet", sondern "beobachtet" (vgl. § 24 Abs. 2 Satz 5 GsVO, zur Relevanz der diesbezüglichen Formulierungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - OVG 3 S 46/20 -, a.a.O. Rn. 5 a.a.O.).

  • VG Berlin, 28.02.2020 - 3 L 1028.19

    Anspruch auf vorläufige "Bereinigung" und Neuordnung der Schülerakte

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Dieser dient nach der konkreten Zweckbestimmung des § 2 Abs. 1 Satz 1 SchuldatenV dem besseren Verständnis der Persönlichkeit des Schülers und zugleich als Unterlage für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2020 - VG 3 L 1028.19 -, juris Rn. 28 ff., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2020 - OVG 3 S 24/20 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2020 - 3 S 24.20

    Kein Anspruch auf "Bereinigung" eines Schülerbogens

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Dieser dient nach der konkreten Zweckbestimmung des § 2 Abs. 1 Satz 1 SchuldatenV dem besseren Verständnis der Persönlichkeit des Schülers und zugleich als Unterlage für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2020 - VG 3 L 1028.19 -, juris Rn. 28 ff., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2020 - OVG 3 S 24/20 -).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Dass darüber hinaus die Maßstäbe zur Kompetenzermittlung zum Zwecke der Erstellung der Förderprognose im Detail festzulegen wären, ergibt sich auch nicht aus allgemeinen, für den Bereich des Prüfungsrechts entwickelten Grundsätzen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris Rn. 7 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, beide juris).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Insbesondere wahren sie das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip, wonach unter anderem der Gesetzgeber - je nach Intensität der Grundrechtsbetroffenheit der Regelungsadressaten - in grundrechtsrelevanten Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 -, juris Rn. 43 f.; VerfGH Berlin, Beschluss vom 10. April 2019 - 5/19 -, juris Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06

    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Allerdings ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis daraus, dass nicht verlässlich auszuschließen ist, dass die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens jedenfalls in den konkret vorliegenden Umständen im Zusammenhang mit dem Übergang in die weiterführende Schule Auswirkungen auf den weiteren schulischen Werdegang des Antragstellers zu 1) hat (vgl. VG Köln, Urteil vom 14. Januar 2009 - 10 K 3275/08 -, juris Rn. 17 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O. Rn. 14 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 61.06 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 B 442/18

    Vorbehalt des Gesetzes; Ermächtigungsgrundlage; Einbeziehung der Noten für

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Auch dieser Beurteilung, die keine Zugangsvoraussetzung für den beruflichen Werdegang ist und bei Bewerbungen von deutlich geringerem Gewicht als das Leistungszeugnis ist - zumal sich solche Fragen im Alter des Antragstellers zu 1) noch nicht stellen - ist keine so erhebliche Grundrechtsrelevanz beizumessen, dass hierfür eine noch detailliertere gesetzliche Regelung erforderlich wäre (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. Oktober 2008 - OVG 4 K 16/08 -, juris Rn. 37; Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. April 2019 - OVG 2 B 442/18 -, juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2008 - 19 B 609/08

    Abhängigkeit des Umfangs des Anspruchs eines Schülers und seiner Eltern auf

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Denn selbst wenn letzteres zu verneinen sein sollte, würde die in diesem Fall in der Hauptsache zu verfolgende allgemeine Leistungsklage auf Änderung der Bewertung nichts an der statthaften Rechtsschutzform im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ändern (§ 123 Abs. 5 VwGO, vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 8. Mai 2017 - VG 3 L 430.17 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 2008 - OVG 19 B 609/08 -, beide juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 4 K 16/08

    Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülern; Verfassungsmäßigkeit

  • VG Köln, 14.01.2009 - 10 K 3275/08

    Anfechtung der Beurteilung der Kooperationsfähigkeit des Schülers im Zeugnis;

  • VG Berlin, 30.08.2013 - 3 L 525.13

    Nichtversetzung in die 8. Gymnasialstufe

  • VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Dass darüber hinaus die Maßstäbe zur Kompetenzermittlung zum Zwecke der Erstellung der Förderprognose im Detail festzulegen wären, ergibt sich auch nicht aus allgemeinen, für den Bereich des Prüfungsrechts entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 1. April 2021 - VG 3 L 37/21 -, juris m.w.N. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris Rn. 7 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, beide juris).
  • VG Berlin, 23.08.2023 - 20 L 95.23
    Auch ist ein Verstoß gegen prüfungsrechtliche Grundsätze schon bei der Bewertung der Kompetenzen hier nicht erkennbar, weil diese dabei keine Anwendung finden (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 1. April 2021 - VG 3 L 37/21 -, juris).
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